Nach mehreren Gesprächen des DBV mit dem Bundesfinanzministerium und der Generalzolldirektion zeichnet sich für die Agrardieselantragstellung 2019 eine Erleichterung ab. Sie betrifft die Vordrucke 1462 und 1463 (Abgabefrist: 30. Juni), die im Antragsjahr 2017 erstmals abzugeben waren.
Der Antrag 1463 auf Befreiung von den Meldepflichten nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) soll nach einem Gesetzentwurf vom November 2018 vo-raussichtlich entfallen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Betriebe, die im Verbrauchsjahr 2018 eine Steuerentlastungssumme bis zu 200.000 Euro erhalten haben, ab 1. Juli 2019 keine Anträge mehr auf Befreiung stellen müssen und stattdessen die Meldepflicht entfällt. Dem Vernehmen nach wird die Generalzolldirektion in den nächsten Wochen dazu ein Informationsschreiben verfassen.