Aktuelles von der BLR

Seit dem 1. Juli 2013 ist Kroatien Mitglied der EU. Das bedeutet, ab diesem Zeitpunkt müssen Arbeitskräfte aus Kroatien für die Einreise nach Deutschland kein Visum mehr beantragen.
Alle wichtigen Änderungen bei der Beschäftigung von Saisonarbeitskräften ab dem 1. Juli 2013 finden Sie auf dieser Seite unter “Mitgliederservice”.