Gegenseitige Rücksichtnahme hilft allen weiter
Nach der neuen Straßenverkehrsordnung ist beim Überholen oder Passieren von Fußgängern und Radfahrern außerorts auch auf Wirtschaftswegen ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Innerorts schreibt der Gesetzgeber einen Abstand von 1,50 Meter vor. Konflikte auf Wirtschaftswegen vermeiden Leider zeigt sich immer wieder, dass Spaziergänger und Fahrradfahrer oft kein Verständnis dafür haben, Wirtschaftswege für landwirtschaftliche Fahrzeuge …
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