In unserem Rundschreiben Nr. 138 haben wir über die aktuelle Situation hinsichtlich Verbringungsregelungen und Anzeigepflichten berichtet.
Wir weisen daraufhin, dass die Kreise Groß-Gerau, Darmstadt-Dieburg, Bergstraße, Odenwald und die Stadt Darmstadt entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen haben und Musterformulare zur Anzeige bereitstellen.