Einreisestopp für osteuropäische Saisonkräfte

Der HBV Newsfeed informierte bereits über den Einreisestopp für osteuropäische Saisonkräfte.

Das BMI hat ab dem 25.03.2020,  17:00 Uhr ein Einreiseverbot für Saisonarbeitskräfte verhängt. Dies gilt auf unabsehbare Zeit für Charterflüge und auch für den Transit- und Grenzverkehr. Dies ist ein deutliches Indiz dafür, dass für die Bundesregierung das Thema Seuchenbekämpfung Vorrang hat vor dem Thema Ernährungssicherheit.

Wichtig: Nach den obigen Ausführungen und den Informationen in der Telefonkonferenz sind von dem Einreisestopp derzeit Personen, die über die polnische Grenze einreisen, noch nicht erfasst. Allerdings liegen uns  Informationen vor, dass Saisonarbeitskräfte am Grenzübertritt Frankfurt/Oder abgewiesen wurden. Am Grenzübertritt Görlitz war die Einreise dagegen möglich. 

Polnische Staatsangehörige müssen sich nach aktuellen Informationen ab 27.03.2020 bei Rückkehr ins Heimatland aber einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen.
Ob und unter welchen Voraussetzungen Grenzpendler, die die Grenze täglich oder mehrfach in der Woche passieren, davon auch betroffen sind, muss noch geklärt werden.

Aufgrund der sich ständig ändernden Lage verweisen wir auf die Internetseite des BMI sowie den Newsfeed des Hessischen Bauernverbandes:

 


Flugverkehr Rumänien für 14 Tage ausgesetzt
Es gibt zwar noch keine offizielle Stellungnahme der Deutschen Regierung, aber aktuelle Informationen aus Rumänien:
 
Laut rumänischer Militärverordnung Nr. 3 vom 24.03.2020, Artikel 8, werden ab heute (25.März), ab 23 Uhr, die Flüge von Rumänien nach Deutschland und Frankreich (Hin- und Rückflugroute) für 14 Tage ausgesetzt.
 
Art. 8. – Alle Flüge von Luftfahrtunternehmen nach Frankreich und Deutschland sowie von Frankreich und Deutschland nach Rumänien sind für alle Flughäfen in Rumänien für einen Zeitraum von 14 Tagen ausgesetzt.
(2) Die Maßnahme gilt nicht für Flüge mit staatlichen Flugzeugen, Fracht und Post, humanitäre Zwecke oder Rettungsdienst sowie für nichtkommerzielle technische Genehmigungen.
(3) Die Maßnhame gilt ab dem 25. März 2020 um 23 Uhr rumänischer Zeit.
 
Quelle: Rumänische Regierung –
https://www.mai.gov.ro/ordonata-militara-nr-3-din-24-03-2020-privind-masuri-de-prevenire-a-raspandirii-covid-19/