Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau fördert in diesem Jahr wieder Maßnahmen der Betriebe zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Die Förderung beginnt ab dem 1. Mai 2019.
Zu beachten ist, dass die Anschaffung der Produkte erst ab diesem Stichtag erfolgen darf.
Auf der Homepage der SVLFG (www.svlfg.de) finden Sie unter dem Stichwort „Präventionsanreize“ Informationen zu förderfähigen Produkten und zur Antragstellung.
Hier gehts zur Homepage der SVLFG.