Das HMUKLV ist auf die Forderung des Hessischen Bauernverbandes eingegangen und hat die Freigabe für die Futternutzung von ÖVF-Brachen erteilt.
Wie bereits in 2019 hat die ausgeprägte Frühjahrstrockenheit zu erheblichen Einbußen beim Futteraufwuchs geführt, die auch durch die Niederschläge der vergangenen Wochen nicht aufgeholt werden konnten.
Ab dem 01. Juli können die zuständigen Landwirtschaftsbehörden bei den Landkreisen die Nutzung der ÖVF-Brachen zu Futterzwecken im Einzelfall zulassen. Voraussetzung ist, dass eine betriebliche Betroffenheit vorliegt. Hinweise zur Antragstellung und Darlegung der Futterknappheit finden Sie in unserer Mitgliederinfo Nr. 198 vom 23.06.2020.
Ab dem 16. Juli sind alle ÖVF-Brachen zur Futternutzung freigegeben. Eine Antragstellung ist dann nicht mehr notwendig.