Nach der neuen Straßenverkehrsordnung ist beim Überholen oder Passieren von Fußgängern und Radfahrern außerorts auch auf Wirtschaftswegen ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Innerorts schreibt der Gesetzgeber einen Abstand von 1,50 Meter vor.
Konflikte auf Wirtschaftswegen vermeiden
Leider zeigt sich immer wieder, dass Spaziergänger und Fahrradfahrer oft kein Verständnis dafür haben, Wirtschaftswege für landwirtschaftliche Fahrzeuge freizumachen.
Wirtschafts- und Feldwege dienen primär dazu, mit Fahrzeugen, Anhängern und Arbeitsgeräten auf Felder und Wiesen zu gelangen, um dort notwendige Arbeiten zu verrichten. Das gilt besonders in den Arbeitsspitzen, wie Aussaat- und Erntezeiten.
Deshalb appelliert der Hessische Bauernverband an alle Spaziergänger und Freizeitsportler, auf landwirtschaftliche Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen und denen, die die Fahrbahn zu Arbeitszwecken benötigen, Vorrang zu gewähren.