“Initiative Tierwohl”
Bei der „Initiative Tierwohl“ handelt es sich um eine freiwillige Anhebung der Standards zur Verbesserung des Tierwohls und der Nachhaltigkeit tierischer Erzeugnisse über die gesetzlichen Regelungen hinaus. Zu diesem Zweck wird ein Kriterienkatalog bereit gestellt, der wie ein Baukastensystem aufgebaut ist. Daraus müssen die teilnehmenden Betriebe die Grundanforderungen erfüllen und können anschließend aus den Wahlpflichtkriterien sowie den Sonderkriterien frei wählen. Der bei der Erfüllung dieser Kriterien entstehende finanzielle Mehraufwand wird durch den Lebensmitteleinzelhandel ausgeglichen. Zu diesem Zweck wurde ein Fond eingerichtet in dem der Lebensmitteleinzelhandel 100 Mio € einzahlt. Wer sich für die Teilnahme an der „Initiative Tierwohl“ entscheidet, verpflichtet sich für 3 Jahre und erhält für diesen Zeitraum Rechtssicherheit. Wenn alles gut läuft, kann ab Mitte 2014 die Zahlung des Lebensmitteleinzelhandels an die Clearingstelle einsetzen, so dass schon ab Oktober 2014 die Tierwohl-Audits durchgeführt werden können und ab Januar 2015 die ersten Betriebe Ihre Ausgleichszahlungen erhalten.
Text: Dr. Christian-Robert Fiedler