Am 6. Juli 2013 ist die neue Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung in Kraft getreten. Das bedeutet, dass nach dem 25. November 2015 nicht mehr Ihre Zeugnisse als Sachkundenachweis ausreichen, sondern nur noch das neue Dokument im Scheckkartenformat als Nachweis akzeptiert wird.
Den Antrag zur Ausstellung des neuen Dokumentes finden Sie in unserem Mitgliederservice/Formulare unter “Antrag Sachkundenachweis”.
Zudem besteht seit dem 1. Januar 2013 eine Fort- beziehungsweise Weiterbildungspflicht. Das bedeutet, jeder Pflanzenschutzmittel-Anwender muss im dreijährigen Turnus an anerkannten Bildungsmaßnahmen teilnehmen. Die höchstens drei Jahre alte Teilnahmebescheinigung ist den zuständigen Behörden ab dem 1. Januar 2016 auf Anforderung vorzulegen. Wird diese Weiterbildungspflicht ignoriert, kann der Sachkundenachweis widerrufen werden.