Der Karlshof der Familie Dörr sowie der BBLV Hofheim waren vergangenen Freitag Anlaufpunkt für Frau Carina Konrad, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft, sowie Obfrau ihrer Fraktion der FDP und Herr Till Mansmann, Kreisvorsitzender und Präsidiumsmitglied der FDP Hessen.
„Im Austausch mit der Südhessischen Landwirtschaft“ lautete die Überschrift des Treffens mit Vertretern des RBV, das mit einer Führung auf dem Karlshof begann.
Die Auflagen der Düngeverordnung, Flächenverbrauch, fehlende Vermarktungswege, Tierwohldiskussionen, der Wolf und bürokratische Hürden wurden diskutiert.
Die Vertreter des RBV verdeutlichten die Bedeutung der Landwirtschaft, die für die Region und 4 Mio. Menschen Nahrungsmittel herstellen.
Obwohl regionale Lebensmittel immer stärker nachgefragt werden, wird sich die Lebensmittelproduktion ins europäische Ausland verlagern, wo weniger rigide Anforderungen an den Berufsstand gestellt werden. Es kann nicht Ziel der Politik sein, diese Wettbewerbsverzerrung durch Gesetze und Verordnungen voranzutreiben, ohne dass der Berufsstand ausreichend gehört wird.
Carina Konrad, selbst Landwirtin, bestätigt, dass aufgrund von sehr streng ausgelegten Reglements weniger Ertrag im Bereich Lebensmittelanbau zu generieren und dadurch ausländische Lebensmittelproduzenten mit sehr viel niedrigeren Preisen in den Markt eintreten. Nachhaltige, regionale Landwirtschaft würde damit auf kurze Sicht über die Maßen benachteiligt. Auch Mansmanns stimmt zu: „Bewusst auf Regionalität und Herkunftsinformation zu achten kostet seinen Preis, hilft aber vor allem unseren Landwirten vor Ort.“
Ein wesentliches Thema war die Ausweisung der sog. Roten Gebiete, die ohne eine seit Jahren geforderte Ursachenforschung erfolgte.
Willi Billau stellte klar, dass Flächen, in denen erfahrungsgemäß wenig Regenniederschlag zu erwarten ist, aus der Düngemittelverordnung und damit der Reglementierung als Rotes Gebiet herausgenommen werden sollte.
Auch Möglichkeiten zur Grundwasserneubildung durch Ausweitung der Rheinwasserinfiltration wurde angesprochen. Im hessischen Ried sollte aufgrund der immer weiter steigenden Wasserknappheit mit der Planung und dem Bau einer zweiten Infiltrationsanlage neben Biebesheim gestartet werden. Damit ließen sich drei Vorteile erzielen: Steigende Trinkwasservorkommen, nachhaltige Hilfen für trockenfallende Wälder und auch die Landwirtschaft könnte die Nahrungsmittelerträge erwartungsgemäß erfüllen. In diesem Zusammenhang könnte z.B. auch im Hinblick auf die ICE-Neubaustrecke die Gelder für Ausgleichsfläche sinnvollerweise besser in ein zweites Infiltrationswerk fließen.
Die Abgeordneten sicherten zu, dass sie die Bundesregierung zu den Auslegungen der Wasserrahmenrichtlinie, der Düngemittelverordnung und z.B. auch zur Möglichkeit von Ausgleichszahlungen bei Ertragsrückgängen befragen werden.