Nachdem der EuGH mit Urteil vom 14.03.2013 von der Rechtmäßigkeit des Modulationssystems ausgegangen ist, sollten eingelegte Widersprüche zurückgezogen werden, um unnötige Verwaltungskosten zu verhindern.
Musterformulare zur Rücknahme des Widerspruchs erhalten Sie in unseren Geschäftsstellen sowie als Download im Mitgliederbereich.
Im Zuständigkeitsbereich der Hauptabteilung Ländlicher Raum in Reichelsheim, ist die Rücknahme nicht notwendig! Das Amt wertet die Widersprüche im Falle des Scheiterns vor Gericht als gegenstandslos.